Berufsunfähigkeitsversicherung Lehrer (Dienstunfähigkeitsversicherung)
Fast jede Versicherung bietet Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Diese sind aber nur in wenigen Fällen auch für Lehrer und andere Beamte geeignet. Denn nur wenn eine so geannnte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten ist, passt diese auf die speziellen Bedürfnisse von Lehrern im Falle einer Dienstunfähigkeit.
Der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit
Als Lehrer gehört man im Regelfall zur Berufsgruppe der Beamten. Bei diesen spricht man nicht von einer Beruf sondern von einem Dienst. Kann ein Lehrer seinen Dienst nicht mehr ausüben, wird er wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Diese wird durch den Amtsarzt festgestellt und wird ausgesporchen, wenn der Beamte aufgrund von körperlicher oder psychischer Erkrankung seine dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann.
Das bedeutet jedoch in der Praxis nicht unbedingt, dass ein für dienstunfähig erklärter Lehrer gleichzeitg asuch in den Augen der Versicherung berufsunfähig ist und es kann passieren, dass einem Lehrer in solchen Fällen dann die Leistung aus der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird, denn bei einer Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeit muss nach den Versicherungsbedingungen nachgewiesen wird. Ob der Betroffene Lehrer nach den Maßstäben des Staates dienstunfähig ist, spielt zunächst keine Rolle.
Tipp: Achten Sie auf eine Dienstunfähigkeitsklausel in Ihrem Vertrag und auf die korrekte Formulierung. Nicht in allen Berufsunfähigkeitsversicherung sind Dienstunfähigkeitsversicherungen eingeschlossen.
Dienstunfähigkeitsklausel sehr wichtig
Erst mit der richtigen Dienstunfähigkeitsklausel wird aus einer Berufunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung...
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sinnvoll?
Wenn Lehrer ihren Dienst nicht mehr leisten können werden sie vom Dienstherrn dienstunfähig erklärt. Auf Lebenszeit verbeamtete Lehrer mit fünf oder mehr absolvierten Dienstjahren erhalten dann ein Ruhegehalt. Ohne den Einzelfall zu kennen, ist eine genaue Aussage über die Höhe des Ruhegehaltes für Lehrer bei einer Berufsunfähigkeit nicht möglich, aber "Pi mal Daumen" kann man von der Hälfte des aktuellen Gehalts, also der Dienstbezüge ausgehen.
Gerade junge Lehrer erhalten deswegen nur niedrige Bezüge und sollten privat zusätzlich mithilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.
Tipp: Nicht alle Lehrer haben automatisch Anspruch auf ein Ruhegehalt! Beamte auf Widerruf oder auf Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit überhaupt kein Ruhegehalt, es sei denn sie hatten einen Dienstunfall. Diese Personengruppe sollte in jedem Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen und ein entsprechendes Angebot bei einem Experten einholen.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer?
Alter | Laufzeit | gewünschte mtl. Rente | mtl. Kosten |
---|---|---|---|
24 Jahre | 36 Jahre | 1.000 EUR | ca. 25 EUR |
26 Jahre | 34 Jahre | 1.000 EUR | ca. 31 EUR |
28 Jahre | 34 Jahre | 1.000 EUR | ca. 30 EUR |
34 Jahre | 28 Jahre | 1.000 EUR | ca. 54 EUR |
39 Jahre | 23 Jahre | 1.000 EUR | ca. 48 EUR |
47 Jahre | 25 Jahre | 1.000 EUR | ca. 44 EUR |
Kann nur ein grober Anhaltspunkt sein: Anbieter, gewünschte Rentenhöhe, Laufzeit, individuelle Lebensumsände sind zu berücksichtigen.
Varianten der Dienstunfähigkeitsklausel
Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit. Diese Dienstunfähigkeitsklausel bietet den Beamten in der Regel einen vollen Schutz. Für Beamte der Polizei, Zoll und Feuerwehr sind weitere Details (spezielle Klausel) zu erörtern.
Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.
Hier fehlt „die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit“, so dass nur Beamte auf Lebenszeit einen wirklich messbarer Nutzen geboten wird. Man bezeichnet diese Dienstunfähigkeitsklausel daher als unvollständig.
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach Satz 1.Bei diesem Beispiel einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel gelten für Beamte die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Für Beamte, die dienstunfähig aber nicht berufsunfähig sind – weil sie theoretisch eine andere angemessene Tätigkeit ausüben könnten – besteht demnach keine ausreichende Absicherung.